Quereinsteigende
Quereinsteigende
Du hast bereits einen Lehrabschluss an Land absolviert und möchtest nun auf das Wasser wechseln?
Die Rheinschiffpersonalverordnung (RheinSchPersV) regelt unter Kapitel 10 und 12 die Voraussetzungen für den Erwerb der Patente. Weiter sind unter § 10.01 und § 12.01 , Nr. 1, Bst. d) die Anforderungen für den Quereinsteiger zu finden.
https://www.ccr-zkr.org/files/documents/reglementSTF/RPN_01072025_de.pdf
Ausserdem klärt solche Fragen in der Schweiz die Berufsbildungsverordnung.
Die Zulassung zur Erwachsenenbildung und somit zum Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) nach Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung unterliegt der Genehmigung des Wohnortkantons der Kandidatin oder des Kandidaten.
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